E-Auto Förderung
bis zu 6.000 € sichern
Ab dem Jahr 2026 rückt die Bundesregierung erneut die Förderung von Elektromobilität in den Mittelpunkt und setzt auf gezielte finanzielle Unterstützungen für den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Insbesondere Haushalte, für die der Wechsel bislang kaum finanziell möglich war, sollen davon profitieren – mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Start der Förderung:
Die finanzielle Unterstützung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden – auch nachträglich.
Welche Fahrzeuge profitieren?
Gefördert werden ausschließlich neue Elektroautos, Plug-In-Hybride* sowie Fahrzeuge mit Range-Extender*.
Gebrauchtwagen ausgenommen:
Die Förderung bezieht sich nur auf Neufahrzeuge. Gebrauchtwagen erhalten keinen Zuschuss.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen mit einem maximalen Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 € bzw. bei Familien mit Kindern bis zu 90.000 €.
Fördersumme:
Für reine Elektrofahrzeuge gibt es bis zu 6.000 €, für Plug-In-Hybride* bis zu 4.500 €.
Mindestbesitzdauer:
Das geförderte Auto muss mindestens 36 Monate auf den Antragstellenden zugelassen bleiben.
Beantragung:
Der Antrag ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.
*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.
So viel Geld gibt es
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
* Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden.
Sie haben weitere Fragen zur E-Auto-Förderung?
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.
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