E-Auto Förderung
bis zu 6.000 € sichern
Ab dem Jahr 2026 rückt die Bundesregierung erneut die Förderung von Elektromobilität in den Mittelpunkt und setzt auf gezielte finanzielle Unterstützungen für den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Insbesondere Haushalte, für die der Wechsel bislang kaum finanziell möglich war, sollen davon profitieren – mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Start der Förderung:
Die finanzielle Unterstützung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden – auch nachträglich.
Welche Fahrzeuge profitieren?
Gefördert werden ausschließlich neue Elektroautos, Plug-In-Hybride* sowie Fahrzeuge mit Range-Extender*.
Gebrauchtwagen ausgenommen:
Die Förderung bezieht sich nur auf Neufahrzeuge. Gebrauchtwagen erhalten keinen Zuschuss.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen mit einem maximalen Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 € bzw. bei Familien mit Kindern bis zu 90.000 €.
Fördersumme:
Für reine Elektrofahrzeuge gibt es bis zu 6.000 €, für Plug-In-Hybride* bis zu 4.500 €.
Mindestbesitzdauer:
Das geförderte Auto muss mindestens 36 Monate auf den Antragstellenden zugelassen bleiben.
Beantragung:
Der Antrag ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich.
*Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Seit dem 19.05.2026 können Anträge für förderfähige Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge gestellt werden. Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen.
So viel Geld gibt es
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
* Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden.
Sie haben weitere Fragen zur E-Auto-Förderung?
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.
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